Hä? Was'n das???

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Tja, ich habe lange überlegt, wie ich das hinkriegen soll. Einerseits will ich, dass Du einfach lesen und abtauchen kannst in meiner Geschichte über XXXXXX und XXXX. An mich selbst habe ich den Anspruch, dass ich bei meinen Beschreibungen des Alltags, der Kleidung, des Essens, der Anreden und 1000 anderer Kleinigkeiten aus der damaligen Zeit nicht vollkommenen Müll zusammenschreibe. Und schwupp war ich bei einem Vokabular angekommen und habe historische Tatsachen verarbeitet, die heutzutage selbst in einem guten Geschichtsunterricht nicht mehr selbstverständlich vorkommen.

Wie versprochen - hier werden Worte erklärt, die so speziell oder so altertümlich sind, dass Du darüber stolperst, weil Du sie nicht kennst. Im Text sind sie mit einem Sternchen* gekennzeichnet, wenn sie das erste Mal auftauchen. Sehr häufig habe ich die Informationen aus dem Internet gefischt. Sofern es eine Hauptquelle gibt, habe ich diese angegeben. Oft ist es aber auch ein Mischmasch aus Büchern, Zeitschriften, Schüler-Lernvideo-Clips, Blogs und Wikipedia.

Klar - jeder Historiker würde die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. Dummerweise hab ich mir nämlich nicht das bis zum Erbrechen gut dokumentierte Hochmittelalter rausgepickt sondern eine Zeit, die ein bisschen ein blinder Fleck in der Geschichtsschreibung zu sein scheint. Zumindest im Internet. 1570 ist feinste Renaissance - eigentlich. Denn diese Epoche hat 100 Jahre gebraucht, um von Italien über die Alpen zu wandern, und dann wahrscheinlich nochmal 100 Jahre, um aus den intellektuellen Zentren in den Städten auch irgendwie auf dem Land anzukommen. Und bei uns hat dann die Reformation noch zusätzlich alles durcheinander gebracht. Es gibt nicht „DIE Renaissance". Und entsprechend schwierig war es auch, danach zu googeln.

Aber Du willst hier ja keine Geschichtsvorlesung - Du willst ein spannendes Buch lesen. Ganz wichtig ist also: lies einfach, hab Spaß! Wenn Du was nachkucken willst - dann tu es hier. Und stelle mir jede Frage, die Dich daran hindert, weiterzulesen. Die werde ich dann beantworten hier im Begriffslexikon.

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ALLMENDE / ALMENDE

Allmende ist ein sehr alter Begriff aus dem Recht. Unter "Allmende" versteht man seit dem Mittelalter nutzbares Land, das zu einem Dorf gehört. Es darf von den Bauern des Dorfes als Gemeinschaftseigentum genutzt werden. Jeder darf dort also beispielsweise seine Kühe grasen lassen. Im Mittelalter gab es in vielen Gegenden dörfliche Allmenden. Heute gibt es sie nur noch in den Alpengebieten und in Teilen Bayerns.

zitiert aus www.hanisauland.de/lexikon/a/allmende.html

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BRANLE

Ich habe ein wenig versucht, mich zu den üblichen Tänzen der Rennaissance schlau zu machen. Dankenswerterweise hat mir die Seite des Braunschweiger Tanzvereins etwas das Dunkel erhellt. Zu der Zeit wurden Reigen, Schreit- und Sprungtänze getanzt. Zum Teil gab es improvisierte Tänze. Tänze, wie wir sie heute in der Tanzschule lernen - Paartänze wie Walzer und Co. -, gab es damals noch nicht. Hier die erhellende Seite: https://btsc.de/historische-taenze

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BRUCHE + BEINLINGE

Oder auch Brouche ist die Bezeichnung für das einer Unterhose ähnliche Kleidungsstück im Mittelalter. Mit Wandlung der Beinlinge zur engen Hose wurde sie später auf enge Boxershort- oder Slipgröße reduziert.

Beinlinge sind eine zweiteilige Bekleidung, die die Beine bedeckt. Sie wurde von Männern getragen und gilt als Vorläufer der Hose und der Strumpfhose. Es handelt sich dabei um eine Art Strumpfpaar oder einzelne Hosenbeine. Die Beinlinge werden durch Bändchen oder Schlaufen an einem Gürtel (Bruchengürtel) gehalten. Später wurden sie an das Wams angenestelt, wie man das Anbinden nannte. Um einen besseren Halt der Beinlinge zu erlangen, wurden oft zusätzlich Kniebänder verwendet, die direkt unterm Knie saßen. Für den Gebrauch der Beinlinge im Freien zog man noch Schuhe oder Stiefel darüber; im Innenbereich dagegen versah man sie oft direkt mit einer Ledersohle und trug sie schuhlos. Sie wurden in der langen Form ausschließlich von Männern getragen.

Infos aus Wikipedia "Beinlinge" und "Bruche". Foto von www.blaudruck-greiz.de

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DORF EHRBAR KEIT

Der Begriff „Bauer" bezeichnet innerhalb der Dorfgemeinde den Besitzer eines Hofes oder zumindest einer Hofstelle, der ausschließlich von seiner landwirtschaftlichen Arbeit lebt. Daneben wurde der Begriff - in Abgrenzung zum Adel und Bürgertum - allgemein für die ländliche Bevölkerung verwendet. Nur ein kleiner Teil der Dorfbewohner waren Vollbauern, d.h. Besitzer eines Hofes, während der größere Teil der Dorfgemeinde aus Kleinbauern, Tagelöhnern, Landhandwerkern etc. bestand.

Die bäuerliche Bevölkerung unterlag meist einer Vielzahl ineinander verschachtelter Herrschaftsverhältnisse und war mindestens dem Landesherrn zu Steuern, oft auch einem Grund- oder Lehnsherrn zu Abgaben und Diensten verpflichtet. Der Grad der Abhängigkeit (Besitzrecht, persönliche Freiheiten wie Freizügigkeit und Heirat etc.) unterschied sich allerdings regional und nach der vorherrschenden Agrarverfassung. In einigen Regionen, z.B. Ostfriesland, gab es auch von der Grundherrschaft freie Bauern mit eigenem Landbesitz. Der Hausherr übt patriarchale Herrschaft über alle Hausgenossen aus. Nur vermittelt über den Hausherrn (bzw. evtl. seine Witwe) hat der Hausverband an den übergeordneten sozialen Verbänden teil (Dorf, Stadt, Kirchengemeinde etc.).

Innerhalb des Dorfes hatten die Bauern einen hohen sozialen Status und bildeten die soziale und politische Dorfehrbarkeit. An der Gemeindeversammlung als politischem Organ nahmen nur die männlichen Hofbesitzer teil. Handwerker wie der Müller oder der Schmied waren direkt dem Grund- oder Lehnsherrn unterstellt und gehörten darum nicht zur Dorfehrbarkeit. Katholische Priester waren natürlich ihrem Bischof unterstellt. Wie die evangelische Kirche nach so kurzer Zeit organisiert war, konnte ich nicht rausfinden. Es gab aber wohl noch nicht wie heute Bischöfe und Landeskirchen, sondern der Fürst bestimmte die Religion für seine Untertanen. Hier bin ich abgewichen, weil ich jemand brauchte, der die Möglichkeit hat, sich zu wehren.

Trotz des Prinzips der Selbstversorgung war der bäuerliche Haushalt eingebunden in eine Nachbarschafts- und Dorfgemeinde, die sowohl den Arbeitsablauf als auch das soziale Leben regelte und das Überleben sicherte. In Bezug auf die Arbeit zählt hierzu z.B. die Abstimmung der Feldarbeit, das gemeinsame Hüten des Viehs, die Instandhaltung der Zäune oder Bau und Reparatur von Gebäuden. Solche Gemeinschaftsaktionen regelte dann der Dorfvogt. Für die Frauen galt, im Falle zum Beispiel einer Krankheit oder der Zeit im Wochenbett, dass die direkten Nachbarinnen dafür zuständig waren, den Haushalt mit zu versorgen.

zitiert aus: https://www.uni-muenster.de/FNZ-Online/sozialeOrdnung/laendliche_gesellschaft/unterpunkte/bauern.htm

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FARBEN

Man sagt, das Mittelalter sei grau und trist gewesen, doch dem ist nicht so. Im Frühmittelalter färbte man noch selbst zu Hause und mit Aufblühen der Städte und des Handelns mit Italien und dem Orient wuchs die Vielfalt an Farbstoffen für die Tuchmacherei. Doch nicht jeder konnte sich jede Farbe leisten oder durfte sie tragen. Die Farben hatten ihre festen Bedeutungen, und es gab Regelungen, welchem Stand welche Farben bestimmt waren.

Unreine Gelbtöne wie blassgelb, graugelb, grüngelb und der Gleichen waren einfach und billig zu färben. Brennnesseln, Frauenmantel, Johanniskraut, Rainfarn und Co. sind überall zu finden und färben auch ohne teure Beizen, dann aber nicht lichtbeständig, so dass man oft nachfärben musste. Diese Farben waren für sozial Deklassierte bestimmt. Prostituierte erkannte man je nach Stadt an gelben Bändern oder gelben Hauben und auch Juden musste gelbe Hüte tragen, wenn sie ihr Ghetto verließen, oder waren durch einen gelben Fleck auf der Kleidung gekennzeichnet. Auch Schandkleider, in denen man Hexen folterte und verbrannte oder Geächtete aus der Stadt jagte, waren gelb.

Farbstoffe für sattes Goldgelb waren schon etwas schwieriger und teurer zu bekommen. Färberdisteln und vor allem Safran waren kostspielig und mussten importiert werden, ebenso das Alaun, dass als Beize benötigt wurde. Als Farbe der Sonne und des Göttlichen war es nur dem kirchlichen Stand vorbehalten.

Grün war im Mittelalter die Farbe der Liebe und der Hoffnung, aber auch die Farbe der Drachen und man stellte sich den Teufel mit einem grünen Rock vor. Auch hier gab es Unterschiede in Reinheit und Sättigung der Farbe. Blasse und trübe Grüntöne hatten denselben Stellenwert wie die trüben Gelbtöne. Mancherorts mussten Prostituierte grüne Streifen auf ihren gelben Bändern vorweisen. Satte Grüntöne dagegen waren schwieriger und teurer herzustellen und wurden eher von reichen Bürgern und dem Adel getragen.

Rot galt als Farbe des Blutes und der Auferstehung und war als Kleidung beliebt und teuer (trotz des gesetzlich verordneten Krappanbaus), so dass sich nur adlige und reiche Bürger rote Gewänder leisten konnten und tragen durften.

Blau als Farbe des Himmels, der Keuschheit und Treue und die Herstellung blauer Stoffe war aufwendig und mit Gestank verbunden, da mit vergorenem Urin gearbeitet wurde. Es entstand im 16. Jahrhundert sogar eine eigene Zunft der Blaufärber. Vor dem Import der Indigopflanze wurde ausschließlich mit Waid gefärbt, was vorwiegend in Thüringen angebaut und exportiert wurde. Blaue Kleidung war teuer und nur dem Adel vorbehalten.

Weiß ist die Farbe der Reinheit und Unschuld. Reines Weiß konnte durch Bleichen der Stoffe erzielt werden, durfte aber nur von kirchlichen Würdenträgern, vor allem von Nonnen, und von Jungfrauen getragen werden.

Grau-, Creme- und Brauntöne entstanden durch die Verarbeitung ungebleichter Wolle und Pflanzenfasern und waren unter dem einfachen Volk weit verbreitet.

Schwarz als Farbe von Tod und Trauer war wiederum selten und schwer zu Färben. Durch das Überfärben von Wolle von dunklen Schafen konnte man Schwarz erhalten, was aber meist einen Braun-, Grau- oder Grünstich aufwies. Reines Schwarz war dann schon aufwendiger und teuer und nur für die höheren Stände bestimmt.

Generell gilt: klare, satte Farben waren teuer und/oder aufwändig herzustellen und also dem Adel, Klerus und reichen Bürgern vorbehalten. natürliche und verwaschene, gräuliche, vermischte Farben wurden vom einfachen Volk getragen.

zitiert aus: wurzelweibblog.wordpress.com/bedeutung-der-farben-im-mittelalter

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FIDEI COMMISS

Das Familienfideikommiss war ein Sondervermögen einer Familie, das ungeteilt in der Hand eines Familienmitgliedes blieb. Der Inhaber erhielt nur den Ertrag des Vermögens zur freien Verfügung. Vollstreckungen in das Vermögen wegen Schulden des Inhabers waren ausgeschlossen. Dadurch blieben die vermögensrechtliche Grundlage für eine Familie und ihre soziale Stellung gesichert, selbst im Falle eines Konkurses.

Das Nutzungseigentum stand immer nur einem Familienmitglied zu. Die Familie als Ganzes behielt das Obereigentum. Demnach war derjenige, welcher aus dem Familienfideikommiss begünstigt worden ist, weder zur Verfügung noch zur Belastung des Eigentums befugt (gebundenes Vermögen). Der aus dem Familienfideikommiss Begünstigte konnte über sein Nutzungseigentum auch nicht frei von Todes wegen verfügen.

Die Familienfideikommisse wurden zum Erhalt des Familienvermögens adeliger Familien über Generationen hinweg eingesetzt. Schlösser, Burgen und Herrensitze mit den dazugehörigen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben waren oft in den Familienfideikommissen gebunden. Sie waren damit ein wichtiges Werkzeug des adelsfamiliären Großgrundbesitzes.

Sie dienten zum Beispiel dazu, adelige Söhne, die schlecht besoldete, aber prestigeträchtige und einflussreiche Ämter in Staat und Heer einnahmen, finanziell mit den Erträgen aus dem Familienvermögen zu versorgen. Gleichzeitig aber stärkten sie durch das Familienoberhaupt den Zusammenhalt der Adelshäuser, sozial wie wirtschaftlich.

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GESINDE

Das Gesinde (regional auch „die Leute") bezeichnet die zu häuslichen Arbeitsleistungen Verpflichteten oder Verdingten eines Guts- oder Grundherrn. Der Begriff hat germanische Wurzeln und gelangte über gisind  in die deutsche Sprache, was „Gefolgsmann" bedeutete.

Man unterschied das unverheiratete Hausgesinde mit Lohn und Verpflegung vom verheirateten Deputatgesinde mit Naturalienentschädigung, einem zugewiesenen Landteil und teilweise einer eigenen Wohnung oder einem Gesindehaus. Auch unterschied man zwischen Haus- und Hofgesinde, je nachdem ob häusliche oder landwirtschaftliche Dienste geleistet wurden. Hofgesinde hieß auch die Dienerschaft in hohen adeligen Häusern.

Ein in der Regel mündlich, aber dennoch verbindlich abgeschlossener Gesindevertrag begründete das Gesindeverhältnis. Die Zahlung eines Handgeldes durch den Dienstherrn bekräftigte den Vertrag. Die Dienstherren waren verpflichtet, dem Dienstboten Lohn und Kost nach den Ortsgewohnheiten zu gewähren und ihm nur gesetzlich erlaubte und die Gesundheit nicht gefährdende Arbeiten abzuverlangen, sie auf keine Weise zu misshandeln, ihnen im Dienst erlittenen Schaden zu vergüten, ebenso die Kosten für im Dienst zugezogene Krankheiten zu tragen.

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GEWANDSCHNEIDER oder WANDSCHNEIDER

Deutsche Renaissance (1520 - 1660) - Tapeten aus Samtbrokat und Spanischleder,
Wandbespannungen aus geprägtem und vergoldetem Leder sowie Behänge mit wertvollen Stoffen sind bereits seit dem Mittelalter Attribute feudalistischer Selbstdarstellung. Handelszentren wie Venedig und Florenz lieferten kostbare Stoffe, z. B. Samtbrokat und Damast, für die Wandgestaltung. Das Dekor war symmetrisch und in floralen, mauresken Ornamenten und bunten Farben gehalten. Die wichtigsten Räume des reichen Bürgertums waren mit dem sogenannten Spanischleder verkleidet, das über die maurischen Besatzer nach Spanien kam und sich so über weite Teile Europas ausbreitete.
Der Gewandschneider war der Handwerker, der "für die Wand schneiderte".

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GUGEL

Eine Gugel  ist eine kapuzenartige Kopfbedeckung, die auch die Schultern bedeckt. Sie wurde in der Regel aus einem sehr dichten Wollwalkstoff gefertigt und war so zumindest eine Zeit lang wasserabweisend. Sie konnte vorne geschlossen, offen, gebunden oder mit den neu erfundenen Knöpfen getragen werden. Manchmal war der Zipfel hinten so lang, dass man ihn gleich auch noch wie einen Schal um den Hals wickeln konnte.

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LEHENSWESEN

Unter Lehen verstand man ein weltliches Gut. Das konnte sein: ein Stück Land (mit Gebäuden), ein politisches Amt, ein Recht (zu fischen, jagen, Steuern einzutreiben) oder andere Werte von erheblicher Dauer. Der Eigentümer (Lehnsherr) gab dieses Lehen unter einer Bedingung, z. B. (gegenseitiger) Treue, in den Besitz des Berechtigten, der dadurch zum Lehnsmann wurde. Das Lehen beinhaltete ein ausgedehntes Nutzungsrecht an der fremden Sache, die zugleich zwischen dem Lehnsherren und dem Lehnsmann ein Verhältnis (wechselseitiger) Treue begründen und erhalten sollte. Eigentümer blieb der Lehnsherr. Neuer Besitzer und somit direkter "Benutzer" und auch zuständig für Verwaltung und Pflege wurde der Lehnsmann. Die vom Lehnsmann geforderte Treue sollte sich z. B. in militärischer und politischer Unterstützung ausdrücken. Sprachlich hängt der Ausdruck Lehen mit leihen zusammen, bedeutet also so viel wie „geliehenes Gut".

Lehensfähig waren anfangs nur Freie, die waffenfähig und im Vollbesitz ihrer Ehre waren. Sie bildeten bis ins 13. Jahrhundert hinein allein den Adel. Das Lehnsgut wurde dem Vasallen nur zur Nutzung überlassen, später wurde der Vasall auch Untereigentümer, der Lehnsherr hatte aber stets noch die Rechte an diesem Amt inne. Schließlich entwickelte sich später die Vererbbarkeit des Lehnsgutes, Eigentümer blieb aber trotzdem weiter der Lehnsherr.

Zudem konnte Lehnsgut nach und nach zu Eigengut erworben werden. Auch die damit einhergehende Möglichkeit, ein Lehen zu vererben, minderte die Eingriffsmöglichkeiten des Lehnsherrn und lockerte die persönliche Treuepflicht des Lehnsmanns. Verstieß der Lehnsherr gegen seine Schutz- und Fürsorgepflichten, konnte ihm der Lehnsnehmer unter bestimmten Umständen die Treue aufkündigen. Mit der Zeit nahm die Bedeutung des Lehnsgutes immer mehr zu, während die Treuepflicht immer mehr in den Hintergrund trat, und am Ende war ein Lehen einfach ein Landgut, für das der Erbe eine bestimmte Zeremonie durchführen musste.

zitiert in Ausschnitten aus Wikipedia "Lehnswesen"

In diesem Fall ist vom Lehnsherrn die Rede als Eigentümer. Er selbst hat das Landstück und Schloss von der Tante geerbt, die es wiederum vom Herzog als Lehen erhalten hat. Es ist also inzwischen sowas wie Eigentum. Der hier gemeinte Lehennehmer ist einerseits Lehnsmann gegenüber dem Herzog, aber vor allem Lehnsherr gegenüber den Menschen, die in seinem Lehen leben. Urgs, ist DAS kompliziert.

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NADELBINDEN

Nadelgebundene Textilien waren in nahezu allen Kulturen der Welt verbreitet. Der älteste Fund einer Nadelbindearbeit stammt aus der Jungsteinzeit. In Deutschland wurden nadelgebundene Textilien bis etwa 1550 noch in nennenswertem Umfang hergestellt, also noch etwa 300 Jahre nach der Verbreitung des Strickens. Allerdings verschwand das Nadelbinden danach fast völlig. Es gibt historische Funde von nadelgebundenen Handschuhen, Socken, Mützen, Milchsieben aus Tierhaar, daneben existieren ebenfalls einige Funde von jacken- und hemdähnlichen Textilien in Nadelbindetechnik. In Teilen von Skandinavien, besonders in Finnland, ist das Nadelbinden in der Tradition bis heute erhalten geblieben. Es ist ansonsten dort in großen Teilen der Bevölkerung noch im Gedächtnis geblieben und wird außer in der geschichtsdarstellenden Szene auch in Handarbeitsgruppen noch häufig betrieben. Das nadelgebundene Gewebe ist viel dichter und darum wärmender und haltbarer als das Gestrickte und zieht keine Laufmaschen. Da das Stricken jedoch handwerklich einfacher ist und nicht so viel Garn verbraucht, hat es sich nach und nach durchgesetzt.

zitiert aus https://www.wikingerhort-oberhausen.de/nadelbinderei/ Außerdem gibt es im netz jede Menge gute Anleitungen für die, die das mal ausprobieren möchten.

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Rauhnächte

Die Rauhnächte (auch Raunächte oder Rauchnächte), zwölf Nächte (auch Zwölfte), Innernächte oder Unternächte sind einige Nächte um den Jahreswechsel, denen im europäischen eine besondere Bedeutung zugemessen wird. Meist handelt es sich um die Tage vom 25. Dezember bis Epiphanias am 6. Januar. Nach dem Volksglauben zogen sich die stürmischen Mächte der Mittwinterzeit in der Nacht auf den 6. Januar zurück, „die Wilde Jagd" begab sich am Ende der Rauhnächte zur Ruhe. Die zwölf Rauhnächte waren gemäß der pauren practick bestimmend für das Wetter der zwölf Monate des neuen Jahres.

Seinen Ursprung hat der Brauch vermutlich in der Zeitrechnung nach einem Mondjahr. Ein Jahr aus zwölf Mondmonaten umfasst nur 354 Tage. Also werden die auf die 365 Tage des Sonnenjahres fehlenden elf Tage - beziehungsweise zwölf Nächte - als „tote Tage" (das sind Tage „außerhalb der Zeit") eingeschoben.

Zur Mitte der Zwölfnächte, nämlich zu Silvester, soll die "Wilde Jagd" aufbrechen. In dieser Zeit stehe das ­Geisterreich offen und die Seelen der Verstorbenen sowie die Geister haben Ausgang. Dämonen können Umzüge veranstalten oder mit der Wilden Jagd durch die Lande ziehen. Bis in die jüngere Zeit war in weiten Teilen Europas der Glaube verbreitet, dass sich zauberkundige Menschen, die einen Pakt mit dem Teufel geschlossen hatten, zu dieser Zeit in Werwölfe verwandelten und in dieser Gestalt Mensch und Vieh bedrohten. Der Brauch, zu Silvester Lärm zu erzeugen, sollte die Unholde fernhalten, im Alpenraum wird in allen Rauhnächten auch geböllert.

Die vier wichtigen Rauhnächte (20.12. kürzester Tag des Jahres, 24./25.12. Heilige Nacht, 31.12. Silvester, 5./6.1. Epiphanias/3-Königstag) galten mancherorts als derart gefährlich, dass sie mit Gebet und Buße begangen wurden. Im Haus durfte keine Unordnung herrschen, keine weiße Wäsche auf der Leine hängen (welche die Reiter stehlen würden, um sie dann im Laufe des Jahres als Leichentuch für den Besitzer zu benutzen). Es durften keine Wäscheleinen gespannt werden, da sich in diesen die Wilde Jagd verfangen könnte. In einer anderen Version ist dies besonders (jüngeren) Frauen verboten. Durch das Aufhängen von weißer (Unter-)Wäsche würde die Wilde Jagd angelockt und dann über diese Frauen „herfallen". Frauen und Kinder sollten nach Einbruch der Dunkelheit auch nicht mehr alleine auf der Straße sein.

zitiert in Ausschnitten aus Wikipedia "Rauhnacht"

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SCHAUBE

Die Schaube ist ein weiter, oft glockiger, vorn offener, ungegürteter Überrock, der im 15. Jahrhundert aufkam. Die zuerst sehr einfache Form der Schaube war im Lauf der Zeiten mehrfachen Umgestaltungen unterworfen, welche besonders am Schnitt und Ausputz der sehr weiten Ärmel und des Kragens sowie am Rocksaum hervortraten. Anfänglich reichte die Schaube des begüterten Bürgerstands bis auf die Knie, bei den höchsten Ständen dagegen bis zu den Knöcheln. Ein Pelzbesatz wurde sehr bald charakteristisch.

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SEIFENKRAUT

Das Gewöhnliche Seifenkraut (Saponaria officinalis), auch Echtes Seifenkraut, Seifenwurz oder Waschwurz genannt, ist eine Pflanzenart aus der Gattung der Seifenkräuter (Saponaria) innerhalb der Familie der Nelkengewächse (Caryophyllaceae). Sie ist in Eurasien weit verbreitet. Das Seifenkraut gedeiht besonders gut auf sandigen Böden wie zum Beispiel in Auenlandschaften.

Das Gewöhnliche Seifenkraut ist ein Kulturbegleiter und wurde vermutlich seit der Jungsteinzeit gepflanzt. Wegen der waschaktiven Wirkung ihrer Inhaltsstoffe dienten Auszüge aus Rhizom und Wurzeln bis ins 19. Jahrhundert als Seifenersatz (Pflanzenname). Deshalb wurde das Gewöhnliche Seifenkraut auch in Europa noch bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts angebaut. In der Slowakei werden noch heute Wäschestücke mit angeschnittenen Rhizomstückchen eingeseift. Das Seifenkraut enthält Saponine, also pflanzliche Tenside. Seifenkraut eignet sich sowohl zur Haarwäsche als auch zum Wäsche waschen.

Benötigt werden hierfür lediglich Wasser und getrocknetes Seifenkraut, besser noch die Wurzel. Das Endprodukt ist ein Sud. Der Seifenkrautsud wird hergestellt, indem 50 g getrocknete Seifenkrautwurzeln mit einem Liter Wasser übergossen werden. Die Mischung wird kurz aufgekocht und anschließend ca. 12 Stunden ziehen gelassen. Danach wird der erkaltete Aufguss zerstampft und durch ein feines Sieb abgegossen. Das Nachspülen mit Essig macht die Wäsche weich und geschmeidig.

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WAMS

Ursprünglich handelte es sich bei einem Wams um die Unterjacke der Fränkischen Panzerreiter, die zur Polsterung unter der Rüstung getragen wurde. Das Wams fand im 13. und 14. Jahrhundert Aufnahme in die zivile Kleidung; bis etwa 1500 wurde aber immer ein Überrock darüber getragen. Um 1500 verselbständigte sich das Wams als Kleidungsstück im Zuge der Spanischen Mode. Zum Wams, beziehungsweise am Wams angenestelt, trug der aristokratische Mann die mit Werg, Kleie oder Rosshaar ausgestopfte Melonenhose, die - nur oberschenkellang - die Beine kugelförmig umschloss. Der einfache Bürger trug unausgestopfte, kaum knielange Hosen aus Wollstoff. Bis zur Erfindung der anfangs langärmeligen Weste im 17. Jahrhundert wurde das Wams als Oberbekleidungsstück der Männer benutzt. Im Barock wurde es dann von der Weste abgelöst.

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1.1.2020

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